Talaue des Lörzenbachs soll Gewerbegebiet werden

06. Mai 2022

Der BUND Bergstraße kritisiert diese Planung mit der Brechstange. Die Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2010 wurden missachtet.

Aufgeschüttete Fläche am Ortsrand Illegale Verfüllung im Bereich der Talaue des Lörzenbachs  (BUND Bergstraße)

Heftige Kritik äußert der BUND-Kreisverband Bergstraße an der Planung eines Gewerbegebiets durch die Gemeinde Fürth im Ortsteil Lörzenbach. Die Talaue des Lörzenbachs unmittelbar im Anschluss an das Regenrückhaltebecken ist im Regionalplan Südhessen 2010 als Vorranggebiet für Landwirtschaft, überlagert von einen Vorranggebiet Regionaler Grünzug, einem Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz sowie einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen gekennzeichnet. Ein Teilbereich des Plangebietes ist zusätzlich als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Man fragt sich allen Ernstes, was an Verbotsschildern einer Bebauung gegenüber eigentlich noch aufgestellt werden muss, damit eine Kommune von Anfang an die Finger von solch einer unsäglichen Planung lässt.“

Vorgabe des Regionalplans missachtet

Insbesondere kritisiert der BUND die Beanspruchung von Regionalem Grünzug, denn diese Vorgabe des Regionalplans dient ausdrücklich dazu, dass die Siedlungsentwicklung von Gemeinden nicht ausufert. Joachim Bork, BUND-Ortsbeauftragter Fürth: „Völlig absurd ist in diesem Zusammenhang der Versuch, die Inanspruchnahme von Regionalem Grünzug dadurch ausgleichen zu wollen, dass man die Kompensationsfläche ins Irgendwo der freien Landschaft an eine Stelle verlegt, wo sowieso niemals eine Bebauung stattfinden kann.“

Verfüllungen bereits begonnen

Mit einigem Befremden mussten BUND-Vertreter bei einer Ortsbegehung feststellen, dass in dem Plangebiet mit Erdarbeiten in Form von Verfüllungen bereits begonnen wurde. Es ist davon auszugehen, dass durch diese Verfüllungen Ameisennester mit Larven und Puppen von Ameisenbläulingen zerstört wurden, weshalb der BUND eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingereicht hat. Winter: „Die beiden Schmetterlingsarten genießen den besonderen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz, weshalb sie zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt oder gar getötet werden dürfen, egal ob Larven- oder Puppenstadium oder ausgewachsener Falter.“

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