Bogenschießparcours Ober-Liebersbach ist umgehend stillzulegen

27. Oktober 2022

Der BUND Bergstraße kritisiert die Zustimmung von Behörden zu Errichtung und Betrieb eines Bogenschießparcours ohne die Einhaltung von Rechtsgrundlagen.

Heftige Kritik übt der BUND-Kreisverband Bergstraße an der Tatsache, dass Forst- und Naturschutzbehörde eine Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb des Bogenschießparcours in Ober-Liebersbach erteilt haben. BUND-Kreisvorstandssprecher Hans-Jörg Langen: „Es gibt bislang weder ein artenschutzfachliches Gutachten noch ein Sicherheitsgutachten. Und das in einem Umfeld, in dem das Vorkommen bedrohter Vogelarten bekannt ist. Dabei kann die verstärkte Anwesenheit von Menschen im unmittelbaren Umfeld von Brutstandorten das Leben dieser sehr scheuen Vögel stark beeinträchtigen und den Bestand gefährden. Hinzu kommt, dass die Schießstände unmittelbar neben viel begangenen Wanderwegen liegen und Sicherungsmaßnahmen in keiner Weise ausreichend erkennbar sind.“

Benutzen kann die Anlage jeder, der mit Pfeil und Bogen anreist. Man muss sich lediglich vorher im Internet oder per QR-Code am Start anmelden. Es gibt nach Inaugenscheinnahme von BUND-Vertretern vor Ort an keinem der 28 Schießstände Sicherheitsvorkehrungen wie Fangzäune oder Schutzwälle. Schilder mit Warnhinweisen findet man nur vereinzelt. Und um die briefpapiergroßen Schilder lesen zu können, muss man schon auf die Knie gehen und den Pflanzenwuchs vor dem Text zur Seite schieben.

Artenschutz und Sicherheit vernachlässigt

Der BUND betrachtet den Betrieb des Bogenschießparcours Ober-Liebersbach als absolut verantwortungslos sowohl den Belangen des Artenschutzes als auch den Sicherheitsansprüchen der Menschen gegenüber, die als Wanderer oder Waldbesucher in diesem Raum unterwegs sein möchten. Hans-Jörg Langen: „Es ist unbegreiflich, dass die zuständigen Ordnungsbehörden noch nicht längst tätig geworden sind und den Betrieb eingestellt haben.“

Der BUND jedenfalls fordert eine umgehende Stilllegung des Bogenschießparcours Ober-Liebersbach. Bevor eine derartige Anlage genehmigt werden kann, ist zunächst ein artenschutzfachliches Gutachten einzuholen, das die örtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Einhaltung von Artenschutzvorschriften klar benennt und die Nutzung des Areals entsprechend beschränkt. Im Sinne des Schutzes von Waldbesuchern und Wanderern ist ein Konzept mit umfänglichen Sicherheitsvorkehrungen zu erarbeiten und umzusetzen. Das erfordert genehmigungspflichtige bauliche Anlagen, deren Planung die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zu denen auch der BUND gehört, erforderlich macht. Hans-Jörg Langen: „Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden sich ihrer Verantwortung stellen und auf die Durchsetzung der Vorschriften des Artenschutzrechts ebenso wie der Sicherheitsvorschriften peinlich genau achten.“

 
 

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